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Möckernkiez Sommerfest 2025

Kritik am Sommerfest im Möckernkiez – niemand ist verantwortlich?

Updates und zeitlicher Verlauf am Ende des Beitrags …

Das Sommerfest 2025 im Möckernkiez war insgesamt ein gelungenes Ereignis. Die Stimmung war großartig, und es kam zu keinen akuten Zwischenfällen. Einige Mängel bei Hygiene und technischer Sicherheit wurden festgestellt. Mit etwas mehr Sorgfalt der Verantwortlichen und überschaubarem Aufwand lassen sich diese bei künftigen Veranstaltungen vermeiden.

Deutlicher Handlungsbedarf zeigt sich jedoch beim Thema Aufsicht und Jugendschutz. Es gab Situationen, in denen Kinder und Jugendliche ohne erkennbare Betreuung Zugang zu Bereichen oder Aktivitäten hatten, die aus Sicht des gesetzlichen Jugendschutzes problematisch oder sogar verboten sind. Auch wenn diesmal wieder kein körperlicher Schaden entstanden ist, sollten die Risiken für die Genossenschaft und vor allem für die Gesundheit der Kinder nicht unterschätzt werden.

Rückfragen zu diesen Punkten wurden an den Genossenschaftsvorstand gestellt. Sobald entsprechende Antworten und eine juristische Einschätzung vorliegen, werden wir hier transparent informieren.
Schon jetzt ist jedoch klar: Wer ein Fest organisiert oder unterstützt, übernimmt Verantwortung.
Die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, gelten selbstverständlich auch im Möckernkiez.
Sie müssen künftig konsequent beachtet werden.

18. Juli 2025 – Keine Antwort vom Vorstand – das Jugendamt bittet um Informationen

Nach Rücksprache mit dem Jugendamt Berlin ist nun klargestellt, dass der Ausschank von Getränken durch Kinder auf Veranstaltungen in keinem Fall erlaubt ist. In bestimmten Fällen kann dies sogar den Tatbestand einer Straftat erfüllen. Unklar bleibt jedoch, wer im Möckernkiez konkret die Verantwortung für Jugendschutz, Hygiene und technische Betriebssicherheit bei Veranstaltungen trägt. Weder der Aufsichtsrat noch der Vorstand der Genossenschaft haben sich bislang dazu geäußert oder eine verbindliche Auskunft gegeben. Das Jugendamt wollte diese Auskunft und verweist dann an das Ordnungsamt oder empfiehlt gegebenenfalls eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei.
Die zentrale Frage bleibt:
Wer hatte und hat die Verantwortung und die Aufsichtspflicht für die Veranstaltungen im Möckernkiez?
Wir bitten um Rückmeldung.

10. Juli 2025 – Klärende Fragen an den Vorstand:

„Klärung beziehungsweise Bestätigung der folgenden Punkte …“
1. Zuständigkeit und Aufsichtspflichten
Wer ist aus Sicht des Vorstands verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher und versicherungstechnischer Anforderungen während einer Veranstaltung, zum Beispiel im Hinblick auf Unfallverhütung, Brandschutz, Jugendschutz oder Ruhezeiten?
Besteht für den Vorstand eine besondere Aufsichtspflicht in Bezug auf die Nutzung der genossenschaftlichen Flächen im Rahmen von Veranstaltungen?

2. Technische Betriebssicherheit
Gibt es interne Vorgaben oder Auflagen seitens der Genossenschaft für den Einsatz technischer Infrastruktur, etwa für Stromversorgung, Bühnenbau oder Lautsprecheranlagen?
Wer trägt die Verantwortung für die Betriebssicherheit der eingesetzten technischen Anlagen und Aufbauten, beispielsweise hinsichtlich Verkabelung oder Sicherungen?
Werden sicherheitsrelevante Abnahmen durch Fachkräfte durchgeführt?

3. Hygiene, Verpflegung, öffentliche Nutzung und Jugendschutz
Wer ist verantwortlich für die Einhaltung lebensmittelrechtlicher und hygienerechtlicher Vorgaben beim Ausschank oder Verkauf von Speisen und Getränken?
Werden behördliche Vorgaben beachtet, etwa Meldungen an das Ordnungsamt, das Gesundheitsamt oder die GEMA? Wer koordiniert diese gegebenenfalls?
Wie wurde die Veranstaltung offiziell eingeordnet, zum Beispiel als öffentliche oder interne Veranstaltung, und auf welcher Grundlage basiert diese Einordnung?
Welche Regelungen zum Jugendschutz wurden beachtet, insbesondere in Bezug auf den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen bei der Veranstaltung sowie den Ausschank von alkoholischen Getränken?

4. Versicherungsschutz und Haftung
Besteht für Veranstaltungen ein erweiterter Versicherungsschutz der Genossenschaft, zum Beispiel im Bereich Haftpflicht oder Veranstaltungsschutz?
Werden besondere Haftungsausschlüsse gegenüber Mitwirkenden, Gruppen oder externen Dienstleistern kommuniziert?

5. Kommunikation und Genehmigungsprozesse
Werden Veranstaltungen oder einzelne Programmpunkte vom Vorstand formell genehmigt oder lediglich zur Kenntnis genommen?
Gibt es interne Abläufe, Zuständigkeiten oder Genehmigungsvorgaben, die im Vorfeld der Durchführung eingehalten werden müssen?

6. Juli 2025 – Meldung an den Aufsichtsrat

Kein dringender Handlungbedarf – Besprechung am 14. Juli 2025

5. Juli 2025 – Hinweis, dass wir hinschauen

Aushang durch unbekannte an der Litfaßsäule.